Der Bund verlangt mit der Luftreinhalteverordnung (LRV), dass Öl- und Gasheizungen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Sollten dabei Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte festgestellt werde, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig.
Amtliche Feuerungskontrolle
Emissionsmessung von Gas-, Oel- und Holzfeuerungsanlagen im Kanton Zürich
Saubere und sparsame Feuerungen tragen zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit bei. Die Luftreinhalteverordnung verlangt deshalb die regelmässige Kontrolle an Öl- Gas und den Holzfeuerungen. Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl-, Gasfeuerungen bis 1000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen.
Die Gemeinden und Städte können zwischen zwei Modellen wählen.
Ein Feuer bringt neben Wärme und Licht auch schädliche und allenfalls
auch lästige Luftverunreinigungen. Diese Luftverunreinigungen sind nach
dem Stand der Erkenntnis und der Technik zu vermeiden oder zu mindern.
Mit dem Umweltschutzgesetzt (USG), der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
sowie der Verordnungen zum Massnahmeplan Lufthygiene Kanton Zürich will
man im Sinne der Vorsorge Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden
können, frühzeitig begrenzen.
Die wichtigsten Ziele des Massnahmenplans sind die Verbesserung der Gesundheit der Zürcher Bevölkerung sowie der Schutz empfindlicher Ökosysteme und Wälder vor Überdüngung und Versauerung.