Amtliche Feuerungskontrolle

Emissionsmessung von Gas-, Oel- und Holzfeuerungsanlagen im Kanton Zürich

Saubere und sparsame Feuerungen tragen zur Luftreinhaltung und somit zur Erhaltung unserer Gesundheit bei. Die Luftreinhalteverordnung verlangt deshalb die regelmässige Kontrolle an Öl- Gas und den Holzfeuerungen. Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl-, Gasfeuerungen bis 1000 kW und Holzfeuerungen bis 70 kW wurde im Kanton Zürich an die Gemeinden und Städte übertragen.


Die Gemeinden und Städte können zwischen zwei Modellen wählen.

Modell 1:
Der/die gewählte Feuerungskontrolleur/in kontrolliert alle wärmetechnischen Anlagen periodisch nach den gesetzlichen Vorgaben.


Modell 2:
Zertifizierte Fachfirmen führen die periodische Kontrolle turnusgemäss durch. Die Kontrollrapporte müssen dann durch die Fachfirma an die Rapportzentrale Kanton Zürich gesendet werden.


Ein Feuer bringt neben Wärme und Licht auch schädliche und allenfalls auch lästige Luftverunreinigungen. Diese Luftverunreinigungen sind nach dem Stand der Erkenntnis und der Technik zu vermeiden oder zu mindern. Mit dem Umweltschutzgesetzt (USG), der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) sowie der Verordnungen zum Massnahmeplan Lufthygiene Kanton Zürich will man im Sinne der Vorsorge Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden können, frühzeitig begrenzen.

Die wichtigsten Ziele des Massnahmenplans sind die Verbesserung der Gesundheit der Zürcher Bevölkerung sowie der Schutz empfindlicher Ökosysteme und Wälder vor Überdüngung und Versauerung.

Öl- & Gas bis 1000kw

Der Bund verlangt mit der Luftreinhalteverordnung (LRV), dass Öl- und Gasheizungen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Sollten dabei Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte festgestellt werde, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig.

mehr dazu

Holzfeuerung bis 70kw

Die Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung des Kanton Zürich schreibt fest, dass bei allen Holzzentralheizungen alle zwei Jahre eine Emissionsmessung durchgeführt werden muss. Als Holzzentralheizung gilt eine zentrale Heizstelle, die einen oder mehrere Räume oder Gebäude mittels Wasser als Trägermedium mit Wärme versorgt.

mehr dazu

FAQ – häufig gestellte Fragen

Beim Ablauf einer amtlichen Feuerungskontrolle von A bis Z entstehen Unklarheiten und somit auch Fragen.
Um Ihnen die Thematik näher zu bringen und die häuftigsten Fragen sogleich zu beantworten wurden die FAQ's zusammengestellt.

mehr dazu