Massnahmeplan im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich gehört zu den am stärksten mit Luftschadstoffen belasteten Gebieten der Schweiz. In städtischen Gebieten und entlang der Hauptverkehrsachsen ist die Zürcher Bevölkerung nach wie vor einer zu hohen Belastung mit Feinstaub und Stickoxiden ausgesetzt. Die Schadstoffbelastung liegt dort regelmässig über den Grenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes. Zudem ist die Zürcher Bevölkerung im Sommer oft von zu hohen Ozonwerten betroffen. Auch empfindliche Ökosysteme und Wälder leiden unter der übermässigen Ozonbelastung sowie zu hohem Stickstoffeintrag aus der Luft.
Gemäss Art. 31 LRV ist der Kanton Zürich deshalb verpflichtet, einen Massnahmenplan zur Verminderung der Schadstoffbelastung zu erarbeiten. Zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung hat der Regierungsrat den Massnahmenplan Luftreinhaltung im Rahmen einer Teilrevision aktualisiert und gleichzeitig die Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung angepasst.
Teilrevision 2016
Die primären Ziele des Massnahmenplans sind die Verbesserung der Gesundheit der Zürcher Bevölkerung sowie der Schutz empfindlicher Ökosysteme und Wälder vor Überdüngung und Versauerung. Darum fokussiert die Teilrevision einerseits auf die Reduktion der krebserregenden Russpartikel aus der Verbrennung von Holz und Diesel-Treibstoff sowie andererseits auf die Reduktion der Ammoniak-Emissionen aus der Landwirtschaft. Auch die Stickoxid-Emissionen aus dem Verkehr, den Feuerungen sowie Industrie- und Gewerbebetrieben gilt es soweit als möglich zu vermindern.
Unterlagen zum Massnahmenplan
Der Bericht «Massnahmenplan Luftreinhaltung – Teilrevision 2016» enthält eine Übersicht zum Massnahmenplan. Detailliertere Ausführungen zu den einzelnen Massnahmen sind im Grundlagenbericht zu finden.