Öl- und Gasheizungen bis 1000 KW

Feuerungskontrollen von Öl- und Gasfeuerungsanlagen im Kanton Zürich

Der Bund verlangt mit der Luftreinhalteverordnung (LRV), dass Öl- und Gasheizungen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Dabei unterscheidet man zwei obligatorische Kontrollarten, die Erst- oder Abnahme-Kontrolle und die Routinekontrolle. 


Erst- oder Abnahmekontrolle:
Die Erst- oder Abnahmekontrolle von neuen oder sanierten Anlagen wird ausschliesslich durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur der Gemeinde durchgeführt. Sie ist vergleichbar mit einer Garantieabnahme. Dies gibt dem Betreiber die Sicherheit, dass die Anlage korrekt arbeitet und die Emissionsgrenzwerte nach der LRV eingehalten werden.

Routinekontrolle:
Die Routinekontrolle findet für Gasfeuerungen alle vier Jahre, für Ölfeuerungen alle zwei Jahre statt und wird durch einen amtlichen Feuerungskontrolleur oder durch eine anerkannte Fachfirma (nur in Gemeinden mit Modell 2) durchgeführt.


Werden bei der Überprüfung Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte festgestellt, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig.

Das Ziel dieser Kontrollen ist die Verbesserung der Luftqualität sowie der Schutz unserer Umwelt.



Emissionsgrenzwerte Öl & Gas (PDF)