Öl- und Gasheizungen bis 1000 KW
Feuerungskontrollen von Öl- und Gasfeuerungsanlagen im Kanton Zürich
Der Bund verlangt mit der Luftreinhalteverordnung (LRV), dass Öl- und Gasheizungen einer regelmässigen Kontrolle unterzogen werden. Dabei unterscheidet man zwei obligatorische Kontrollarten, die Erst- oder Abnahme-Kontrolle und die Routinekontrolle.
Werden bei der Überprüfung Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte festgestellt, ist eine Nachregulierung und Nachkontrolle der Anlage durch eine anerkannte Fachfirma notwendig.
Das Ziel dieser Kontrollen ist die Verbesserung der Luftqualität sowie der Schutz unserer Umwelt.